Hundeführerschein
Sachkundenachweis Niedersachsen oder D.O.Q. Test 2.0
Theoretische und praktische Prüfung
Ab dem 1. Juli 2013 gilt das niedersächsische Hundegesetz. Demnach müssen Hundehalter, die sich erstmals nach dem 1.Juli 2011 (!) einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die zwei oben genannten Prüfungen können Sie bei mir absolvieren.
Kurzfristige Termine sind möglich.